Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der ochsocial Ltd für das Angebot sofortleads. Stand: August 2026.

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Kontaktdaten (Leads) zwischen der ochsocial Ltd (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Gewerbetreibender und zeichnungsberechtigt für das angegebene Unternehmen zu handeln. Ein Verbraucher-Widerrufsrecht besteht nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand, Definition des Leads

(1) Der Anbieter vermittelt dem Kunden exklusive Leads. Exklusiv bedeutet: jeder Lead wird genau einmal und nur an den Kunden vergeben.

(2) Ein Lead ist ein qualifizierter Kontakt eines Interessenten, der im Internet eine entsprechende Anfrage gestellt, ein Formular mit seinen Kontaktdaten ausgefüllt und der Kontaktaufnahme sowie der Weitergabe an einen Partner zugestimmt hat. Ein Lead ist ein Kontakt, kein garantierter Geschäftsabschluss.

(3) Alle inhaltlichen Angaben eines Leads (z. B. zu Vorhaben, Budget, Einkommen oder Eigenkapital) beruhen auf der Selbstauskunft des Interessenten. Der Anbieter prüft diese Angaben nicht auf Richtigkeit und führt keine Bonitäts- oder Finanzierungsprüfung durch, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Optionale Angaben des Kunden zur gewünschten Zielgruppe (z. B. Mindestnettoeinkommen oder Mindesteigenkapital des Interessenten) sind Auswahlkriterien, die der Anbieter bei der Zuteilung berücksichtigt. Sie beruhen auf der Selbstauskunft des Interessenten nach Absatz 3 und stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Ein Lead ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil sich eine Selbstauskunft nachträglich als unzutreffend erweist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter unmittelbar zustande. Es handelt sich um einen Einmalkauf einer festen Leadmenge, ohne automatische Verlängerung. Den Lieferzeitraum wählt der Kunde in der Bestellung (eine, zwei oder vier Wochen). Der Gesamtpreis wird sofort mit der Bestellung fällig und über den Zahlungsdienstleister (Stripe) einmalig abgebucht.

(2) Die im Anschluss versandte Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) bestätigt den bereits geschlossenen Vertrag und ist deklaratorisch.

(3) Rücktrittsrecht des Anbieters: Der Anbieter ist berechtigt, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bestellung vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründete Zweifel an der Identität oder der Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen, eine Verifizierung (z. B. Telefon- oder Zahlungsprüfung) fehlschlägt, ein begründeter Verdacht auf Missbrauch vorliegt, die bestellte Menge im gewählten Gebiet nicht lieferbar ist oder der Kunde das Starterpaket entgegen § 4 Abs. 4 ein weiteres Mal bestellt hat. Im Falle des Rücktritts wird ein bereits abgebuchter Betrag unverzüglich und vollständig zurückerstattet; noch nicht ausgelieferte Leistungen entfallen.

§ 4 Leistungen, Exklusivität, Lieferung

(1) Umfang, Lieferzeitraum und Region der Leads richten sich nach der Bestellung (Gesamtmenge, gewählter Lieferzeitraum, Postleitzahl und Radius).

(2) Die Lieferung beginnt zum in der Bestellung genannten voraussichtlichen Startdatum. Die Auslieferung erfolgt laufend: Jeder Lead wird unmittelbar nach seiner Entstehung und Prüfung an den Kunden übermittelt. Die gekaufte Gesamtmenge wird über den in der Bestellung gewählten Lieferzeitraum möglichst gleichmäßig ausgeliefert. Schwankungen in der Verteilung über die einzelnen Wochen bleiben vorbehalten und werden bis zum Ende des Lieferzeitraums ausgeglichen.

(3) Der Anbieter prüft jeden Lead vor Auslieferung automatisiert (u. a. Gültigkeit der Kontaktdaten, Region, Dublettenabgleich).

(4) Starterpaket: Bestellt der Kunde das als Starterpaket bezeichnete Angebot, erhält er zu den fünf bezahlten Leads einen weiteren Lead ohne zusätzliche Kosten, insgesamt also sechs Leads. Das Starterpaket ist auf den Erstauftrag beschränkt und kann von jedem Kunden, bezogen auf das jeweilige Unternehmen, nur ein einziges Mal bestellt werden. Ein Mengenrabatt nach § 5 wird auf das Starterpaket nicht gewährt. Der Lieferzeitraum beträgt eine Woche. Der kostenlos beigefügte Lead ist in Bezug auf Exklusivität, Prüfung und Ersatz nach § 6 den bezahlten Leads gleichgestellt.

§ 5 Preise und Zahlung (Einmalkauf)

(1) Es gilt der in der Bestellung angegebene Preis je Lead, gegebenenfalls abzüglich des angegebenen Mengenrabatts. Der Mengenrabatt richtet sich nach der gekauften Gesamtmenge. Der Kunde zahlt den Gesamtpreis einmalig im Voraus beim Checkout über den Zahlungsdienstleister (Stripe).

(2) Es besteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung. Nach Ablauf des gewählten Lieferzeitraums endet der Vertrag; eine erneute Nutzung setzt eine neue Bestellung des Kunden voraus.

(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar. Bei innergemeinschaftlichen B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.

(4) Werden aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, bis zum Ende des gewählten Lieferzeitraums weniger Leads geliefert als gekauft, hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf anteilige Rückerstattung des auf die nicht gelieferten Leads entfallenden Betrags oder auf eine angemessene Verlängerung des Lieferzeitraums. Diese Regelung betrifft die Nichtlieferung; für gelieferte, aber defekte Leads gilt § 6.

§ 6 Reklamation und Ersatz (Gutschrift)

(1) Ersatz wird nur für objektiv nachweisbare Defekte eines Leads gewährt (auf der Website auch als „nicht verwertbare Leads“ bezeichnet):

Die Reklamation ist innerhalb von 7 Tagen ab Übermittlung des Leads über das Reklamationsformular unter sofortleads.de/reklamation.html geltend zu machen; das Formular ist zusätzlich im Fußbereich der Website verlinkt. Ist das Formular vorübergehend nicht erreichbar, genügt zur Fristwahrung eine Reklamation in Textform mit denselben Angaben an info@sofortleads.de. Sie muss die Lead-ID, den Reklamationsgrund nach der vorstehenden Aufzählung und einen Nachweis enthalten. Ohne Nachweis besteht kein Anspruch. Bei Defekten, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht innerhalb dieser Frist erkennbar sind, insbesondere bei Verletzung der Exklusivität und bei fehlender Werbeeinwilligung, beginnt die Frist mit der Entdeckung des Defekts, spätestens jedoch drei Monate nach Übermittlung des Leads.

(2) Nicht ersatzfähig sind insbesondere:

Dies ist Vertriebsrisiko des Kunden.

(3) Bei Nichterreichbarkeit setzt ein Ersatz voraus: Reklamation innerhalb von 7 Tagen, mindestens 6 dokumentierte Kontaktversuche über mehrere Tage und Uhrzeiten, wobei der erste Versuch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt zu erfolgen hat. Ersatz für gelieferte, aber defekte Leads erfolgt durch Lieferung eines Ersatz-Leads, nicht durch Geldrückzahlung. Der Ersatz ist auf höchstens 20 % der im jeweiligen Auftrag gelieferten Leads begrenzt, wobei kaufmännisch auf ganze Leads gerundet wird und je Auftrag mindestens ein Ersatz-Lead gewährt wird. Unberührt bleibt der Anspruch auf anteilige Rückerstattung bei Nichtlieferung nach § 5 Abs. 4.

§ 7 Pflichten des Kunden, Datenschutz

Der Kunde verarbeitet die überlassenen Kontaktdaten ausschließlich zum Zweck der eigenen Angebots- und Kontaktaufnahme und im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO). Für die weitere Verarbeitung der Lead-Daten ist der Kunde eigenständig verantwortlich.

§ 8 Laufzeit, keine Verlängerung

Der Vertrag ist ein Einmalkauf mit einer Laufzeit, die dem in der Bestellung gewählten Lieferzeitraum entspricht (eine, zwei oder vier Wochen ab dem Startdatum). Er verlängert sich nicht automatisch und endet mit Ablauf dieses Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung erfolgt ausschließlich durch eine neue Bestellung des Kunden. Ansprüche auf Rückerstattung bei Nichtlieferung (§ 5 Abs. 4) und auf Ersatz bei defekten Leads (§ 6) bleiben unberührt.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter schuldet die Vermittlung qualifizierter Kontakte, nicht den Zustandekommen eines Geschäftsabschlusses.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

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